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Landgericht Berlin verbietet Verleumdungskampagne der Jungen Union

Landgericht Berlin verbietet Filmchen der Jungen Union Thüringen und Flyer “echte Thüringer - falsche Thüringer” (Az. 27.0.768/09)

Pressemitteilung des Rechtsanwaltes von Bodo Ramelow:

Auf Antrag des Bundestagsabgeordneten und Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Thüringen der Partei DIE LINKE, Bodo Ramelow hat das Landgericht Berlin der Jungen Union Thüringen verboten, wörtlich oder sinngemäß zu äußern und / oder zu verbreiten, Bodo Ramelow habe geäußert oder meine
“Die DDR war kein Unrechtsstaat”, und / oder
“möchte alle Landkreise abschaffen und die drei alten DDR-Bezirke wieder einführen”, und / oder
“will alle Gymnasien in Thüringen schließen.”

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat das Landgericht Berlin angedroht, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen für die JU Thüringen an ihrem Landesvorsitzenden, festzusetzen.

Bodo Ramelow hat den Antrag damit begründet, daß auch im Wahlkampf verleumderische Darstellungen und Äußerungen und Absichten eines politischen Wettbewerbers nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik unzulässig sind. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verwarf die Ausrede der JU Thüringen, sie habe nur die politischen Vorstellungen von Bodo Ramelow dargestellt.

Bodo Ramelow ist jederzeit bereit, sich über die politischen Ziele, die er mit der Kandidatur verfolgt, mit jedem, auch der JU-Thüringen auseinander zu setzen. Er legt aber Wert darauf, daß dies nicht auf der Grundlage von Verleumdungen und üblen Nachreden geschieht.

Mit freundlichen Grüßen,
Eisenberg, Rechtsanwalt (Berlin, 05.08.2009)

Mittwoch, 05. August 2009
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